Neue Eintragungspflicht für Unternehmen
im Transparenzregister
am 29.09.2021, 15:00 -18:00 Uhr
für Unternehmen
Die meisten Unternehmen in Deutschland sind seit dem 1. August 2021 verpflichtet, sich aktiv in das Transparenzregister einzutragen, andernfalls drohen Geldstrafen. In bestimmten Fällen gibt es Übergangsfristen. Grundsätzlich sollten aber alle deutschen Gesellschaften ihre Unterlagen über die "wirtschaftlich Berechtigten" und eine Eintragungspflicht prüfen.
Hintergrund ist das im Juni 2021 beschlossene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw). Mit ihm wird das Mitte 2017 eingeführte Transparenzregister, das Aufschluss über die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens geben soll, in ein Vollregister umgewandelt. Damit werden alle Gesellschaften ab dem 1. August 2021 eintragungspflichtig. Die bisherige "Mitteilungsfiktion" des § 20 Abs. 2 GwG aF, wonach Unternehmen, die die entsprechenden Angaben bereits in einem anderen öffentlichen Register – etwa in einem Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister – hinterlegt hatten, keine gesonderte Mitteilung an das Transparenzregister vornehmen mussten, gilt nicht mehr. Für diese Unternehmen gelten allerdings Übergangsfristen.
Was das für Unternehmen bedeutet, wie man den wirtschaftlich Berechtigten ermittelt, wie die Registrierung und Eintragung beim Bundesanzeiger technisch funktionieren und was zu tun ist, wenn doch das Bundesverwaltungsamtes ein Bußgeld verhängt, soll in unserer Veranstaltung „Neue Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister“ geklärt werden.
Als Referenten konnten wir den Bundesanzeiger, der für das Transparenzregister technisch verantwortlich ist, und Rechtsanwalt Till Komma von der Kanzlei CMS Hasche Sigle aus Frankfurt/M. gewinnen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei möglich. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist leider nicht mehr möglich, da wir die höchstmögliche Teilnehmerzahl erreicht haben.
Bitte wenden Sie sich an Frau Pinkwart (pinkwart.susanne@dihk.de), damit wir Sie über eine mögliche Alternative informieren können.
Vielen Dank!
TOP 1 Einführung
- Einordnung und Hintergründe zum Transparenzregister
- Anlass der jüngsten Änderungen: TraFinG
TOP 2 Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) - Einführung und Grundlagen
TOP 3 Transparenzregister
a) „Technischer Teil“
- Behördlicher Aufbau (interne Orga und Zuständigkeiten von Bundesanzeiger und BVA)
- Funktionsweise des Registers
- Eintragung/Mitteilung/ Änderungen
- Zugang zum Transparenzregister
- Registrierungsarten
- Anforderungen an konkrete Eintragungen
- Einsichtnahme und Beschränkungen
b) „Materieller Teil“
- Techniken zur Ermittlung des wB, insbesondere bei komplexen und / oder mehrstufigen Eigentümerstrukturen, Spezialfälle (Auslandsbezug Stiftung an Konzernspitze, Stimm- und Poolbindungsvereinbarungen etc.)
- Übergangsregelungen zur Meldefiktion, Umgang mit dem fiktiven wB
- Hilfestellung und Bindewirkung BVA FAQ
- Die „andere Sicht“ der Banken auf das Transparenzregister
- Vermeidung von Unstimmigkeitsmeldungen
c) Post vom BVA – was tun?
TOP 4 Ausblick und aktuelle Entwicklungen
- Europäische Vernetzung
- Aktionsplan EU
Virtueller Besprechungsort
Den Link zur Microsoft-Teams Besprechung erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung in einer gesonderten E-Mail.Ansprechpartner Inhaltliches
Für inhaltliche Fragen: Hildegard ReppelmundAnsprechpartner Organisatorisches
Für organisatorische Fragen: Susanne Pinkwart