Unser NUiFinar am Dienstag, 26. November von 11:00 bis 12:00 Uhr
Die Westbalkanregelung ermöglicht es Unternehmen, Arbeitskräfte aus einem Westbalkanstaat ohne anerkannte Qualifikation in ihrem Betrieb zu beschäftigen. Was es zu beachten gilt und welche Erfahrungen Unternehmen bisher gemacht haben, erfahren sie in unserem November-NUiFinar.
Die Registrierung ist leider bereits geschlossen. Für Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über info@unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de auf.
Die Westbalkanregelung ermöglicht es Unternehmen, Arbeitskräfte aus einem Westbalkanstaat (Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien) ohne anerkannte Qualifikation in ihrem Betrieb zu beschäftigen. Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gab es dieses Jahr einige Änderungen.
Was es rechtlich zu beachten gilt und wie der Prozess von der Antragstellung bis zur Einstellung abläuft, erklärt Ihnen unsere Expertin und NUiF-Projektleiterin Marlene Thiele. Außerdem wird Katja Hahnemann, Personalmanagerin bei der Henglein GmbH von Ihren Erfahrungen berichten. Das Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von neuen Mitarbeitenden über die Westbalkanregelung gewonnen.
Wie immer wird es ausreichend Raum für Ihre Fragen und Erfahrungen geben.
Marlene Thiele
ProjektleitungKatja Hahnemann
Personalmanagement